
meinklassiker.com präsentiert
Freie Fahrt für alte Liebe.
Tipps für die Zulassung von Oldtimern.
Sie nennen ein Auto oder Motorrad, welches vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen worden ist, Ihr Eigen und wollen dieses ohne Einschränkungen nutzen sowie eine günstige Jahrespauschalsteuer zahlen?
Diese Vorteile erhalten Sie, wenn Sie Ihren Klassiker mit einem Oldtimer-Kennzeichen (amtliches Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben H) ausstatten. Sie bekommen es – nach erfolgreicher Begutachtung durch einen DEKRA Sachverständigen – von der Zulassungsstelle erteilt.
Voraussetzung dafür ist eine gültige Betriebserlaubnis oder ein Gutachten nach §21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis) sowie eine Begutachtung nach §23 StVZO.
Dieses Gutachten klärt, ob das Fahrzeug auf Grund seiner Identität und des Zustandes seiner Baugruppen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft werden kann. Diese Begutachtung wird bundesweit von DEKRA durchgeführt.
Ist Ihr Fahrzeug über 30 Jahre alt und Sie möchten es ausschließlich bei Oldtimer-Veranstaltungen einsetzen? Dann ist das rote 07er-Kennzeichen für sie das Richtige. Ein amtliches Kennzeichen und eine Betriebserlaubnis sind dann nämlich nicht notwendig. Oldtimer-Sammler können dieses Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden.
Die Zuteilung des roten 07er-Kennzeichens liegt im Ermessen der örtlichen Zulassungsstelle. Ausschlaggebend ist mitunter, dass Sie die Verkehrssicherheit Ihres Oldtimers nachweisen können.
DEKRA kann diese mit der Oldtimer-Prüfdokumentation bestätigen.
Spezielle Oldtimer-Gutachten.
Lassen Sie sich von DEKRA den Zustand und den Wert Ihres Oldtimers über Jahre hinweg dokumentieren.
Für über 20 Jahre alte Fahrzeuge ist das DEKRA Oldtimer-Gutachten das ideale Dokument, um lückenlos über Originalität, Restaurierungen und den Marktwert zu informieren.
Bei der Prüfung benoten wir Ihr Fahrzeug entsprechend der gängigen Zustandskriterien nach IfS-Standard und dokumentieren den Zustand mit Fotos.
Werden am Fahrzeug weitere Restaurierungen vorgenommen oder ändert sich der Wert am Markt, empfiehlt sich eine neue Begutachtung mit Benotung. Das Ergebnis wird von uns den eventuell bereits bestehenden Gutachten zugeordnet, so dass sich über Jahre hinweg eine lückenlose Dokumentation für Ihr Fahrzeug ergibt.
TIPP: Mit einem kaufbegleitenden Gutachten von DEKRA werden die einzelnen Baugruppen nach IfS-Standard eingestuft und eine Gesamtnote für das komplette Fahrzeug bestimmt.
Wertgutachten, Wiederaufbauwertgutachten und
Schadengutachten.
Mit dem DEKRA Wertgutachten ermitteln wir für Sie den realistischen Marktwert Ihres Oldtimers oder Youngtimers. Damit erhalten Sie eine detaillierte und saubere Grundlage für Kauf, Verkauf und Versicherung.
Wir beschreiben ausführlich den Zustand aller Baugruppen und wir dokumentieren, soweit nachvollziehbar, auch alle eventuell durchgeführten Restaurierungsarbeiten oder Umbauten am und im Fahrzeug.
Sollte Ihr Prachtstück tatsächlich einmal zu Schaden kommen oder in einen Unfall verwickelt werden, ist objektives Expertenwissen gefordert. Unsere Sachverständigen stehen Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite, wenn es um den Reparaturweg und die Schadenhöhe an Ihrem Oldtimer geht.
Das DEKRA Reparaturwertgutachten bietet – bei einer bestehenden Reparaturversicherung – im Kaskofall die Möglichkeit, das Fahrzeug über den Wiederbeschaffungswert hinaus reparieren zu lassen.
TIPP: Lassen Sie ein DEKRA Wiederaufbauwertgutachten erstellen. Damit können Sie gegenüber Versicherungen den tatsächlichen Aufwand der Restaurierung schlüssig dokumentieren.
Kontakt:
DEKRA Automobil GmbH
Handwerkstraße 15
70565 Stuttgart
Telefon: 07 11 - 78 61-0
Fax: 07 11 - 78 61-22 40
Nachricht verschicken
www.dekra.de/de/216
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TERMINE
| 12.02.2012 LOVE BUGS PARADE 2012 | |
| 17.02-18.02.2012 Aflenzer Winterclassic | |
| 02.03-04.03.2012 Antwerp Classic Salon 2012 | |
| 15.03-15.10.2012 42. Int. Zielfahrt nach Steyr | |
| 21.03-25.03.2012 Techno-Classica Essen 2012 | |
| 07.04.2012 51. Int. Oldtimer – Fahrzeug – und Teilemarkt |
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