Ab dem 1. Januar 2010 werden in Deutschland keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt. Grund: Die Abgasuntersuchung wird zum integralen Bestandteil der Hauptuntersuchung HU. Außerdem werden ab dem kommenden Jahr nach der Durchführung der Hauptuntersuchung die abgelaufenen sechseckigen AU-Plaketten entfernt. Darauf macht TÜV Nord Mobilität jetzt aufmerksam.
Fast 25 Jahre klebte sie auf den vorderen Nummernschildern unserer Fahrzeuge und folgte in Logik und Farbgebung der TÜV-Plakette: Die sechseckige, farbige Plakette für die Abgasuntersuchung, die anfangs das Bestehen der Abgassonderuntersuchung ASU und ab 1993 das erfolgreiche Absolvieren der AU auch für Fahrzeuge mit Dieselmotoren dokumentierte.
Diese Plakette ist ab 2010 Geschichte, weil die Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrszulassungsordnung als "Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA" in die Hauptuntersuchung integriert wird. Dadurch wird die AU-Plakette überflüssig, sodass ab 2010 keine neuen Plaketten mehr geklebt werden. Selbst für den Sonderfall, in dem ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er TÜV-Termin versäumt hat und seine HU-Plakette rückdatiert werden muss, gibt es für ihn keine neue AU-Plakette.
Die letzten AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Sie wurden 2009 auf Neufahrzeuge geklebt, die sich der Hauptuntersuchung nach drei Jahren zum ersten Mal unterziehen müssen. 2010 und 2011 sind die Plakettensechsecke übrigens braun beziehungsweise rosafarbig.
Ab dem nächsten Jahr werden überdies abgelaufene und somit überflüssige AU-Plaketten bei der HU entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Blankoplakette in der weißen Farbe der Trägerplatte aufgeklebt. Bei Motorrädern ist übrigens bereits seit April 2006 die Abgasuntersuchung (hier: AUK) Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird durch die runde TÜV-Plakette dokumentiert - und das nicht nur deshalb, weil Zweiräder nicht über ein vorderes Kennzeichen verfügen. Schließlich bedeutet die Kombination der beiden Prüfungen zur Verkehrssicherheit und zur Umweltverträglichkeit eine erhebliche Verfahrensvereinfachung.
An dem Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung ändert sich im Zusammenhang mit dem Entfall der AU-Plakette nichts. Ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Dieselmotor oder Motor mit elektronischer On Board Diagnose (OBD), alle müssen nachweisen, dass die Abgaswerte innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm bleiben.

Das Aus für die AU-Plakette
Autor/Redaktion: Uschi Kettenmann · 23. Oktober 2009
© Fotoquelle / Bildrechte: Wikimedia

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