Der Begriff Wartung beinhaltet nicht das Tanken – aus juristischer Sicht: „Eine Fahrt mit einem Oldtimer-Kraftfahrzeug, das mit einem roten Kennzeichen aufgrund der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO versehen ist, dient nicht der Wartung, wenn die Fahrt zu dem ausschließlichen Zweck durchgeführt wird, das Fahrzeug zu betanken.“ Dieser Leitsatz stammt vom Oberlandesgerichts Dresden und heißt aus dem Amtsdeutsch übersetzt: Mit rotem Kennzeichen darf nicht einfach nur zum Tanken gefahren werden.
An organisierten Oldtimerveranstaltungen dürfen Besitzer eines Klassikers mit rotem Kennzeichen teilnehmen, auch in die Werkstatt fahren, Probe- und Überführungsfahrten durchführen – und währenddessen auch tanken. Doch wer mit seinem Gefährt einfach nur zur nächsten Tankstelle fahren möchte, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Denn das Tanken als alleiniger Zweck ist eben bei den Gründen für Fahrten mit dem roten Kennzeichen nicht aufgeführt.
Der Besitzer eines GM-Klassikers mit rotem Kennzeichen war zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen nur zum Tanken gefahren ist. Das Bußgeld musste er auch nach seiner Revisionsklage zahlen - der Beschluss des Bußgeldsenats des Oberlandesgerichts Dresden (Az. SS (OWi) 213/05) bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Weißwasser.

Tanken – nicht mit rotem Kennzeichen
Autor/Redaktion: Uschi Kettenmann · 04. Januar 2010

TERMINE
| 12.02.2012 LOVE BUGS PARADE 2012 | |
| 17.02-18.02.2012 Aflenzer Winterclassic | |
| 02.03-04.03.2012 Antwerp Classic Salon 2012 | |
| 15.03-15.10.2012 42. Int. Zielfahrt nach Steyr | |
| 21.03-25.03.2012 Techno-Classica Essen 2012 | |
| 07.04.2012 51. Int. Oldtimer – Fahrzeug – und Teilemarkt |
Bei uns finden Sie
Top-Händler
Hier finden Sie Ihren kompetenten
Profi-Gutachter










