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Seit 100 Jahren behördlich geregelt: der Automobilverkehr
Autor/Redaktion: Uschi Kettenmann · 29. April 2009
"Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde zum Verkehre zugelassen sein". Und: "Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde" - so lauten die Paragrafen 1 und 2 des „Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Vor genau 100 Jahren, am 3. Mai 1909, trat das erste Verkehrsgesetz in Kraft – Grundlage für unsere heutige Straßenverkehrs- und Straßenverkehrs-Zulassungsordnung.
Der besonders in den Großstädten zunehmende Verkehr mußte gesetzlich geregelt werden - mit Unterschrift des nun auch das Auto benutzenden Kaisers.
Mehr als 20 Jahre hatte es gedauert, bis für die von Gottlieb Daimler und Carl Benz konstruierten Fahrzeuge, die von einem Benzinmotor angetrieben wurden, eine einheitliche Verkehrsordnung in Deutschland geschaffen und umgesetzt wurde. Am 1. Oktober 1906 waren bereits die „Grundzüge betr. Des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen“ in Kraft getreten, die der Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem Kaiserlichen Automobilclub, dem Vorläufer des AvD, erarbeitet hatte. Allerdings waren Sie nur ein Ersuchen an die Länderregierungen, den Automobilverkehr einheitlich zu regeln – führten aber 1909 zu dem Verkehrsgesetz. Steuern mussten aber schon vorher gezahlt werden: nach dem Reichsstempelgesetz von 1906.
Die Ausführungsbestimmung dieses kaiserlichen Gesetzes, die "Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen", gegliedert in die Bereiche Verkehrsvorschriften, Haftpflicht und Strafvorschriften, berücksichtigte schon alles, was das Automobil betraf: Führerschein, Zulassung, Betriebserlaubnis, Kfz-Steuer, das Mitführen von Anhängern, technische Überwachung und Statistik. Selbst die Einteilung des Führerscheins in bestimmte Klassen kam damals schon zur Geltung. Ein halbes Jahr später folgte ein entsprechendes Internationales Abkommen in Paris. Als zusätzliche Verordnung folgte am 3. Februar 1910 zur Regelung der technischen Beschaffenheit der Fahrzeuge selbst die erste Kfz-Zulassungsverordnung. Im gleichen Jahr wurde die "Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen" geschaffen - der Vorläufer des heutigen Kraftfahrt-Bundesamtes.
© Fotoquelle / Bildrechte: Archiv Kettenmann
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