Aktuell wird der DEUVET, der Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V., mit zahlreichen Anfragen zum Thema Sonntagsfahrverbot und Ausnahmegenehmigungen für historische Gespanne und Nutzfahrzeuge konfrontiert. Aus diesem Anlass verweist der Verband nochmals darauf, dass die Verkehrsministerkonferenz bereits 2008 entschieden hat, dass Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot stattzugeben ist. Die Landesverkehrsministerien haben die Bezirksregierungen dahingehend angewiesen.
Diese Ausnahmegenehmigung gelten für Fahrten zu Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten, sowie kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Im Rahmen des Verfahrens muss der Antragsteller einen begründeten, schriftlichen Antrag einzureichen. Bei Beantragung einer Dauerausnahmegenehmigung ist der Nachweis zu führen, dass regelmäßige Fahrten in den Verbotszeiten durchgeführt werden. Dies kann z.B. eine Liste der Veranstaltungen sein, die man besuchen möchte. Weiterhin ist der Kfz-Schein bzw. die Zulassungsbescheinung Teil 1 vorzulegen.
Übrigens: eingeführt wurde das Sonntagsfahrverbot erstmals vor 40 Jahren, in den Sommerferien 1969.

Historische Lkws und das Sonntagsfahrverbot
Autor/Redaktion: Uschi Kettenmann · 22. Juli 2009
© Fotoquelle / Bildrechte: Daimler AG

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