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Der „graue Lappen“ wird 100
Autor/Redaktion: Uschi Kettenmann · 09. Oktober 2009
Führerscheine
100 Jahre Führerschein - vom
Dem Jubiläum „100 Jahre Führerschein“ widmet das Verkehrszentrum des Deutschen Museums noch bis zum 7. Februar 2010 eine spannende Sonderausstellung.
Fahrschule 1958
Blick in eine Fahrschule aus dem Jahr 1958.
Bestehend aus über 100 Führerscheinen, dem Nachbau einer Fahrschule aus dem Jahre 1958 inklusive einem historischen Fahrschul-Modell, Emaille-Straßenschilder mit Werbeaufdrucken, Zeiger-Ampeln, alten Verkehrsfilmen sowie vielen weiteren Exponaten, bildet die Ausstellung einen Streifzug durch 100 Jahre Mobilität und Verkehr. Durch die Ausstellung führen 20 Glasvitrinen und ca. 25 Bildtafeln, welche die Geschichte des Führerscheins erzählen.
Fahrschule Automodell
1958 wurde im Fahrunterricht die Funktion des Motors anhand eines Automodells erklärt.
Die Geschichte des Führerscheins ist damit auch Zeitzeuge unserer politischen, technischen und kulturellen Vergangenheit. Die Ausstellung zeigt Kriegsführerscheine aus den besetzten Gebieten sowie Führerscheine der früheren DDR, die damals „Fahrerlaubnis“ hießen. Ebenfalls zu sehen sind Straßenschilder, die es heute nicht mehr gibt. Oder auch geplante Schilder, die niemals eingesetzt wurden. Die Fahrschule von 1958 zeigt, dass damals sehr viel mehr technisches Wissen für die Führerscheinprüfung vermittelt wurde als heute.
Führerschein
Einer der ersten Führerscheine, die seit dem Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 vorgeschrieben sind.
Die Geburtsstunde des Führerscheins schlug am 3. Mai 1909 mit dem kaiserlichen „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Dadurch entstand erstmals eine rechtsverbindliche Regelung für ganz Deutschland, die die die Ausweisflut der Königreiche, Herzog- und Fürstentümer im Deutschen Reich ablöste. Im § 2 hieß es: „Wer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Reich; sie ist zu erteilen, wenn der Nachsuchende seine Befähigung durch eine Prüfung dargetan hat und nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Den Nachweis der Erlaubnis hat der Führer durch eine Bescheinigung (Führerschein) zu erbringen.”

Vom „grauen Lappen“ bis zur heutigen Scheckkarte war es jedoch ein weiter Weg. So stammt der älteste Fahrausweis der Ausstellung aus dem Jahre 1896, eine Velociped-Fahrkarte für eine Frau. Damals schrieb Dr. med. Warmwickler: „Auf Grund meiner fünfzigjährigen Praxis erkläre ich die seit zwei Jahren aufkommende Radfahrmanie der Damen schlechthin für Massenselbstmord.“ Diese Prophezeiung sollte sich zwar nicht bewahrheiten, doch es dauerte noch mehr als ein halbes Jahrhundert, bis Frauen zumindest formell gleichberechtigt waren. Bis 1958 brauchten sie die Erlaubnis ihres Ehemannes, wenn sie den Führerschein machen wollten.

Die Ausstellung war im Frühjahr dieses Jahres bereits im Meilenwerk Düsseldorf und anschließend im Meilenwerk Berlin zu sehen. Sie basiert auf einer fast 30-jährigen Sammlung des Technik-Archivs Hahn und wurde mit Unterstützung der Sachverständigen-Organisation FSP und des Meilenwerks Düsseldorf erstellt.
© Fotoquelle / Bildrechte: Deutsches Museum
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