In vielen Städten Deutschlands ist am ersten Januar die dritte Stufe der Umweltzonen-Verordnung in Kraft getreten, sechs Städte sind sogar neu hinzugekommen. Das heißt, dass dort nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone hineinfahren dürfen. Der im Kern löbliche Grundgedanke der 2008 eingeführten Umweltzone zielte auf die Reduzierung der Feinstaubbelastung in den Innenstädten ab und sollte die Atemluftqualität der dort lebenden Menschen verbessern. Vor allem der als gesundheitsschädlich geltende Feinstaub aus Dieselabgasen sollte so unter die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte sinken.
Bereits Ende 2007 äußerte der AvD erhebliche Zweifel an Sinn und Wirksamkeit der Umweltzonen. Luftqualitätsmessungen belegten, dass die erhoffte Reinhaltung der Luft nicht eintrat und sich keine wissenschaftlich haltbaren Zusammenhänge zwischen Unweltzonendurchsetzung und Einfluss auf die Zusammensetzung der Luft in den Innenstädten ergab. Die EU-Grenzwerte wurden auch nach Einführung der Umweltzone immer wieder, teils deutlich, übertroffen. Studien belegen: Es sind eher meteorologische Einflüsse wie Jahreszeit, Wind und Sonnenstand, die für höhere oder niedrigere Feinstaubkonzentrationen sorgen, weil Schadstoffblasen aus der Stadt weggeblasen oder umgekehrt aus anderen Regionen herantransportiert werden. Ist ja auch logisch: Das Luftvolumen einer Stadt befindet sich schließlich nicht in einem nach allen Seiten abgeschlossenen und kontrollierbaren Raum. Staub in der Luft macht an der Stadtgrenze nicht Halt.
Besonders pikant: Diese Fakten sind der Bundesregierung seit Anbeginn bekannt, unter anderem auch, weil sie selbst Auftraggeber der betreffenden Studien war, die die Wirksamkeit der Umweltzonen in Abrede stellt. Dennoch werden die Umweltzonen jetzt im fünften Jahr wider bessere Erkenntnis konsequent und zielstrebig umgesetzt. Auf der anderen Seite stehen verärgerte Autofahrer, deren Autos mit roter oder gelber Plakette praktisch entwertet werden sowie der nicht zu unterschätzende Gewinn aus dem weiteren Verkauf der Umwelt-Plaketten. Der AvD sagt: Umweltzonen lösen das Problem der erhöhten Feinstaubwerte nicht, sie lenken lediglich ab und verschleiern die wahren Ursachen.
Damit hier kein Missverständnis entsteht: Der AvD begrüßt und unterstützt jedwede Form der Verbesserung von verkehrsbedingt eingeschränkter Luftqualität. Aktionismus oder schon im Ansatz zum Scheitern verurteilte Maßnahmen, zu denen die Umweltzone zählt, lehnt der AvD ab. Hingegen macht sich der AvD stark für richtige und nachhaltige Ansätze wie die zügige und staatlich weiter zu fördernde Nachrüstung von älteren Dieselfahrzeugen, die generelle Forderung nach noch saubereren und noch effizienteren Fahrzeugantrieben und die politisch gewollte Miteinbeziehung der tatsächlichen Feinstaubproduzenten im großen Stil – vornehmlich von Kraftwerksbetreibern, aus der (Schwer-) Industrie und aus dem Handwerk.
Fakt ist auch: Die Daseinsberechtigung der Umweltzonen (die es interessanterweise in allen anderen EU-Ländern nicht gibt) stützt sich auf den Ausschluss von nur sechs Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge. Weit über neunzig Prozent aller Fahrzeuge dürfen ohnehin, dank grüner Plakette, in die Umweltzone hinein. Das allein erklärt bereits, warum Umweltzonen nichts als bürokratische Saurier sind, die nicht aussterben dürfen. Die Behörden setzen auf den Gewöhnungsprozess, aber auch auf das Nichtwissen oder das Desinteresse der Bürger und – vom Kauf der Plakette mal abgesehen – nicht betroffenen Autofahrer.
Hart betroffen sind aber die privaten und Gewerbe-treibenden Autofahrer, die sich aus finanziellen Gründen kein Grünplakette-taugliches Fahrzeug anschaffen können. Diese werden aus AvD-Sicht über Gebühr gegängelt – auch weil die EU es verpasst hat, entsprechende Vorgaben für die Autoindustrie viel rechtzeitiger zu erlassen. Leidtragende sind die Fahrzeugbesitzer, die zum Zeitpunkt des Kaufs vielleicht gar keine andere Wahl hatten oder davon ausgingen, das technisch Machbare bereits gekauft zu haben.
Der AvD fordert daher die Bundesregierung auf, die Umweltzonen von einer unabhängigen Expertenkommission erneut prüfen zu lassen und diese in Abstimmung mit geltendem oder zu änderndem EU-Gesetz so nachzubessern, dass ein Positiveffekt auch realistisch erscheint, oder diese ganz abzuschaffen.

AvD: Umweltzonen gehören zwingend auf den Prüfstand
Autor/Redaktion: Uschi Kettenmann · 11. Januar 2012
© Fotoquelle / Bildrechte: AvD

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